Kosten, Verträge

Alle Infos zu den Anmeldeformalitäten: Verträge, Kosten, Fristen, etc.

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Ganztags

 

Anmeldebedingungen

  • Jeder hat die Möglichkeit sein Kind zur Nachmittagsbetreuung für mindestens drei festgelegte Tage pro Woche anzumelden
  • Zwischen 13 und 16 Uhr ist das Angebot kostenfrei.
  • Kostenpflichtig sind:
    • Randzeiten (6.00 – 8.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr)
    • Ferienbetreuung
    • Mittagessen (für Familien die Unterstützung vom Amt erhalten ist das Essen kostenfrei)
    • Für Vorschulkinder ist die Betreuung von 13 bis 16 Uhr mit 5 Euro pro Monat kostenpflichtig
  • Die Höhe des Elternbeitrages für die Randzeiten und Ferienbetreuung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Die Ermäßigung des Elternbeitrages ist abhängig vom Einkommen, der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt und der Zahl der gebührenpflichtig betreuten jüngeren Geschwister.
  • Bei der Anmeldung in unserer Schule wird berechnet wie hoch der Elternbeitrag ist. Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
    • Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder die Dezemberabrechnung des vergangenen Jahres bei selbständigen Einkommensbescheid des letzten Jahres
    • Leistungsbescheide nach dem Bildungs – und Teilhabepaket
    • Aktueller Bescheid vom Jobcenter
  • Der Anmeldezeitraum wird im Januar bekannt gegeben.
  • Sie schließen drei Verträge ab:
    • Der erste Vertrag „Anmeldung zur Teilnahme an der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS)“ auf Schulseite mit den erforderlichen Unterlagen für den Elternbeitrag.
    • Der zweite Vertrag mit einem Caterer Abonnementenvereinbarung zur Essensversorgung“ für das Mittagessen.
    • Der dritte Vertag „Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“  bei der GBS Kita-Bissingstraße im Ganztagsbüro in der Schule Kerschensteinerstraße
  • Vertragsänderungen:
    • Die Anmeldung ist verbindlich, die Mindestzeit beträgt ein Jahr.
    • Änderungen sind nur in Ausnahmen und bei Wechsel der Schule möglich.
    • Die Randzeiten (6.00 – 8.00 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr) können mit einer Frist von zwei ganzen Monaten zum Monatsende gekündigt oder neu gebucht werden.
    • Die Ferien werden verbindlich bei Vertragsabschluss für das darauffolgende Schulhalbjahr gebucht. Im Januar haben sie die Möglichkeit für das zweite Schulhalbjahr die Angaben zu ändern.